Top 10 Verrückte Gesetze Aus Deutschland

Unterhaltung Allgemein 2015-09-04

Top 10 verrückte Gesetze aus Deutschland Gesetze gibt es viele und auf der ganzen Welt. Doch bei den ganzen Paragraphen und Ausnahmen verliert man leicht schon mal die Übersicht. Besonders verrückt wird es bei einigen kuriosen Gesetzen, die ihr bestimmt noch nicht kanntet. Hier die Top 10 an verrückten Gesetzen aus Deutschland, es gibt sicher noch viel mehr...

10. Radfahren auf Helgoland

Paragraph 50 der Straßenverkehrsordnung verbietet nicht nur den Verkehr mit Kraftfahrzeugen auf der Insel Helgoland, sondern auch das Radfahren. Hier geht man nur zu Fuß.

9. Schokoladenverordnung

Nach der Reichsschokoladenverordnung die noch aus den 30er Jahren stammt, sind Weihnachtsmänner auch gleich Osterhasen. Wir haben es schon immer gewusst!

8. Sandburgenbau

Das Bauen von Sandburgen ist an vielen Orten nicht mehr erlaubt. Kiel oder Sylt verbieten den Bau komplett, an anderen Orten dürfen sie eine bestimmte Größe nicht überschreiten.

7. Beleidigung des Bundespräsidenten

Die Beleidigung des Bundespräsidenten verbietet Paragraph 90 des Strafgesetzbuches. Tut man es doch, so muss sogar mit einer Gefängnisstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren gerechnet werden.

6. Gleichschritt Marsch

Im Gleichschritt über eine Brücke zu marschieren ist in Deutschland verboten. Vielleicht hat man Angst, dass marode Brücken durch die Schwingungen Schaden nehmen können?

5. Bienenschwärme und Imker

Haut ein Bienenschwarm ab und der Eigentümer nimmt nicht unverzüglich die Verfolgung auf oder gibt irgendwann die Verfolgung auf, so ist der Schwarm nach deutschem Recht herrenlos. Imker sei wachsam!

4. Tot ungleich Berufsunfähig

Tot schützt vor Arbeit nicht. Laut Paragraph 16 des Einkommenssteuergesetztes ist es nicht möglich, bei Tod eines Steuerpflichtigen dies als dauernde Berufsunfähigkeit anzugeben und so den erhöhten Freibetrag abzuziehen.

3. Todesstrafe in Hessen

Laut der hessischen Landesverfassung dürfen Verbrecher hier zum Tode verurteilt werden. Eine Hinrichtung ist natürlich trotzdem nicht möglich, denn dies ist in Deutschland laut Bundesrecht grundsätzlich verboten.

2. Sonnenschirmfarbe

Aufgepasst bei der Farbe! Laut Altstadtsatzung müssen Sonnenschirme in der nordhessischen Kleinstadt Bad-Sooden-Allendorf in Gaststätten entweder beige-, pastell- oder sandfarbig sein. Andere Farben werden mit einem Bußgeld geahndet.

1. Blind im Straßenverkehr

Ist ein eingeschränktes Halteverbot mit einem Rollstuhlfahrersymbol und dem Zusatz “Mit Parkausweis Nr. xxx frei” gekennzeichnet, so gilt dies nicht für Blinde. Auch Schwerbehinderte mit einer außergewöhnlichen Behinderung dürfen hier nicht parken. Wobei Blinde am Steuer eines Kraftfahrzeuges wohl eher selten sind.

Quelle: huffingtonpost.de